Sanierung

Forderungen des Gesetzgebers Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) §4, Abs.3:

Der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast sowie der Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer und der Inhaber … sind verpflichtet, den Boden und Altlasten sowie durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten verursachte Verunreinigung von Gewässern so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erhebliche Nachteile oder … Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen.“

Leistungen der GTPro Geotechnologie GmbH
  • Erarbeitung von Sicherungs- und Sanierungskonzeptionen für Boden- und Grundwasserschäden.
  • Konzipierung von Sanierungsstrategien unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit.
  • Lösung des Altlastenproblems unter Berücksichtigung von nutzungsbezogenen und planungsrechtlichen Belangen.
  • Fachlich begründete und behördlich abgestimmte Festlegung von Sanierungszielen.
  • Offenlegung von Restrisiken.
  • Ausarbeitung von Sanierungsvereinbarungen mit dem Ziel der behördlichen Freistellung des Eigentümers vom Altlastenrisiko.
  • Projektsteuerung, Sanierungsdurchführung, Sanierungsüberwachung.
  • Erarbeitung Sanierungsabschlussberichte.

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