Forderungen des Gesetzgebers Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) §4, Abs.3:
Der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast sowie der Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer und der Inhaber … sind verpflichtet, den Boden und Altlasten sowie durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten verursachte Verunreinigung von Gewässern so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erhebliche Nachteile oder … Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen.“
Leistungen der GTPro Geotechnologie GmbH
- Erarbeitung von Sicherungs- und Sanierungskonzeptionen für Boden- und Grundwasserschäden.
- Konzipierung von Sanierungsstrategien unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit.
- Lösung des Altlastenproblems unter Berücksichtigung von nutzungsbezogenen und planungsrechtlichen Belangen.
- Fachlich begründete und behördlich abgestimmte Festlegung von Sanierungszielen.
- Offenlegung von Restrisiken.
- Ausarbeitung von Sanierungsvereinbarungen mit dem Ziel der behördlichen Freistellung des Eigentümers vom Altlastenrisiko.
- Projektsteuerung, Sanierungsdurchführung, Sanierungsüberwachung.
- Erarbeitung Sanierungsabschlussberichte.